Ausstellung von Zeugnissen und Bescheinigungen
Die folgenden Dokumente stellt Ihnen das Studien-, Prüfungs- und Internationale Büro des Fachbereichs gerne aus. In der untenstehenden Liste finden Sie die alle relevanten Informationen und die jeweiligen Kontaktpersonen.
Deutschsprachige Leistungsübersicht
Benötigen Sie im Laufe Ihres Studiums einen Nachweis über die bereits abgeschlossenen Module, beantragen Sie bitte eine Leistungsübersicht beim Prüfungsbüro per E-Mail über pruefungsbuero@rewiss.fu-berlin.de. Die Leistungsübersicht wird Ihnen elektronisch per E-Mail zugesandt.
Englischsprachige Leistungsübersicht
Falls Sie eine englischsprachige Leistungsübersicht (transcript of records, grading sheet) für ein Auslandsstudium benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Internationale Büro international-office@rewiss.fu-berlin.de. Sie erhalten ein elektronisches Exemplar per E-Mail.
Wenn Sie sich zur staatlichen Pflichtfachprüfung beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) anmelden möchten, benötigen Sie dafür eine Leistungsübersicht.
Diese erhalten Sie auf Antrag beim Prüfungsbüro. Bitte verfassen Sie dazu eine E-Mail an pruefungsbuero@rewiss.fu-berlin.de und teilen Sie dem Prüfungsbüro Ihre postalische Adresse mit. Die Leistungsübersicht wird Ihnen per Post zugesandt.
Bitte beachten Sie, dass während der Anmeldezeiten zur staatlichen Pflichtfachprüfung eine erhebliche Anzahl an Leistungsübersichten erstellt werden muss. Bitte planen Sie ausreichend Vorlaufzeit ein.
Ihr Zwischenprüfungszeugnis können Sie beantragen, wenn alle acht Module des Einführungsbereichs bestanden sind. Bitte nutzen Sie dafür das Antragsformular unter "Links zum Thema".
Das Zwischenprüfungszeugnis wird Ihnen per Post zugesandt.
Nach Erstellung des Zwischenprüfungszeugnisses wird die Zwischenprüfung als "bestanden" in Ihrem Noten- und Punktekonto in Campus Management eingepflegt.
Das Zwischenprüfungszeugnis wird nur einmalig ausgestellt! Studierende, die den Studienort gewechselt und die Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung bereits an ihrer ehemaligen Juristischen Fakultät bestanden haben, können von der Freien Universität Berlin kein weiteres Zwischenprüfungszeugnis erhalten.
Links zum Thema
Das Zeugnis über Ihre bestandene universitäre Schwerpunktbereichsprüfung können Sie beantragen, nachdem die Note Ihrer Abschlussklausur in Campus Management bekannt gegeben worden ist. Bitte nutzen Sie für die Beantragung das Formular unter "Links zum Thema".
Die Zeugnisse werden in der Regel im November erstellt. Sie erhalten Ihr Zeugnis per Post.
Das Schwerpunktbereichszeugnis wird nur einmalig ausgestellt!
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Der Hochschulabschluss Bachelor of Laws (LL.B.) kann beantragt werden, sobald die Module der ersten 6 Semester abgeschlossen worden sind. Bitte nutzen Sie dafür das Antragsformular unter "Links zum Thema". Die Ausfertigung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.
Die Studienabschlussdokumente umfassen Zeugnis, Urkunde, Diploma Supplement und Transkript. Sie können nach Terminvereinbarung bei Frau Kulpik-Sandmann abgeholt werden.
Alle Abschlussdokumente werden nur einmalig ausgestellt.
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Das Gesamtzeugnis über die erste juristische Prüfung wird vom Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) ausgestellt.
Dafür muss das Zeugnis über die unversitäre Schwerpunktbereichsprüfung beim GJPA eingereicht werden.
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Der Antrag auf Verleihung des Hochschulgrades einer Diplom-Juristin oder eines Diplom-Juristen ist formlos schriftlich an das
Studien- und Prüfungsbüro des Fachbereichs Rechtswissenschaft
Van't-Hoff-Str. 8
14195 Berlin
zu richten. Der Antrag kann per Post versendet oder in den Hausbriefkasten des Fachbereichs Rechtswissenschaft links vom Haupteingang der Van't-Hoff-Str. 8 eingeworfen werden. Eine Beantragung per E-Mail ist ausgeschlossen.
Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung Ihre Antragsberechtigung.
Anlagen:
- einfache Fotokopien der beiden FU-Immatrikulationsbescheinigungen unmittelbar vor der Meldung zur Ersten juristischen Staatsprüfung oder zur staatlichen Pflichtfachprüfung (siehe § 2 Abs. 2a der Ordnung)
- beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die erste juristische Prüfung
- Erklärung (im Original), dass dieser Hochschulgrad nicht anderweitig erlangt oder beantragt wurde
Verwaltungsgebühr:
Vor Aushändigung oder Übersendung der Urkunde ist eine Verwaltungsgebühr (zur Zeit 92,54 €) nach der Verwaltungsgebührenordnung Berlin (ausschließlich per Überweisung) zu entrichten. Die Bankverbindung etc. wird Ihnen nach Eingang des Antrags und der vollständigen Unterlagen schriftlich mitgeteilt.
Ansprechpartner:
Dr. Tobias Growe, Telefon: (0 30) 838-71052, E-Mail: diplom-jurist@rewiss.fu-berlin.de
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Studierende, die eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten, müssen dem BAföG-Amt in in der Regel im vierten Fachsemester nachweisen, dass sie die nach dem Regelstudienverlauf vorgesehenen Leistungen erfolgreich absolviert haben.
Dafür muss das Prüfungsbüro das Formblatt 5 des BAföG-Amtes ausfüllen.
Sie finden das Formblatt auf der Webseite des BAföG-Amtes am unteren Rand dieser Webseite unter "Links zum Thema".
Bitte füllen Sie den oberen Teil des Formblatts aus und übersenden Sie es danach als pdf-Dokument an das Prüfungsbüro.
Das ergänzte und unterzeichnete Formblatt wird Ihnen per E-Mail vom Prüfungsbüro zurückgesandt.
Da das Formblatt von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet werden muss, rechnen Sie bitte mit einer Dauer von ca. fünf Werktagen.