BAföG Formblatt 5
Studierende, die eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten, müssen dem BAföG-Amt in in der Regel im vierten Fachsemester nachweisen, dass sie die nach dem Regelstudienverlauf vorgesehenen Leistungen erfolgreich absolviert haben.
Dafür muss das Prüfungsbüro das Formblatt 5 des BAföG-Amtes ausfüllen.
Sie finden das Formblatt auf der Webseite des BAföG-Amtes am unteren Rand dieser Webseite unter "Links zum Thema".
Bitte füllen Sie den oberen Teil des Formblatts aus und übersenden Sie es danach als pdf-Dokument an das Prüfungsbüro.
Das ergänzte und unterzeichnete Formblatt wird Ihnen per E-Mail vom Prüfungsbüro zurückgesandt.
Da das Formblatt von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet werden muss, rechnen Sie bitte mit einer Dauer von ca. fünf Werktagen.