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BAföG Formblatt 5

Bevor es soweit ist, besser eine Förderung beantragen!

Bevor es soweit ist, besser eine Förderung beantragen!
Bildquelle: Sabine Molkenthin

Studierende, die eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten, müssen dem BAföG-Amt in in der Regel im vierten Fachsemester nachweisen, dass sie die nach dem Regelstudienverlauf vorgesehenen Leistungen erfolgreich absolviert haben.

Dafür muss das Prüfungsbüro das Formblatt 5 des BAföG-Amtes ausfüllen.

Sie finden das Formblatt auf der Webseite des BAföG-Amtes am unteren Rand dieser Webseite unter "Links zum Thema".

Bitte füllen Sie den oberen Teil des Formblatts aus und übersenden Sie es danach als pdf-Dokument an das Prüfungsbüro.

Das ergänzte und unterzeichnete Formblatt wird Ihnen per E-Mail vom Prüfungsbüro zurückgesandt.

Da das Formblatt von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet werden muss, rechnen Sie bitte mit einer Dauer von ca. fünf Werktagen.