Änderungen zur alten Studienordnung
Die Module des 3. Fachsemesters des ehemaligen Grundstudiums sind nun Teil des Aufbaubereichs.
Das Modul "Europarecht" befindet sich nun im 3. Fachsemester; das Modul "Zivilverfahrensrecht" im 5. Fachsemester. Die Module „Handels- und Gesellschaftsrecht“, „Arbeitsrecht“ sowie „Familien- und Erbrecht“ gehen zu großen Teilen in das neue Modul “Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts“ ein.
Die Übungen nach Form des alten Rechts entfallen, dafür sind alle Module des Aufbaubereichs erfolgeich zu bestehen. Achtung: Die Übungen im BGB, Strafrecht und Öffentlichen Recht werden nochmals im Wintersemester 2015/16 angeboten! Bitte Informieren Sie über die Anerkennungsregelungen bezüglich bereits erbrachter (Teil-)leistungen in den Übungen für die Module der neuen SPO.
Das bisherige propädeutische Seminar zum Schwerpunktbereich wurde durch das Modul „Thematische Vertiefung“ im 5. Fachsemester ersetzt und dient der Vorbereitung auf die Studienabschlussarbeit. Das propädeutische Seminar ist nicht mehr Zulassungsvoraussetzung für die Anmeldung zur Studienabschlussarbeit.
Das bisherige propädeutische Seminar zum Schwerpunktbereich wurde durch das Modul „Thematische Vertiefung“ im 5. Fachsemester ersetzt und dient der Vorbereitung auf die Studienabschlussarbeit. Das propädeutische Seminar ist nicht mehr Zulassungsvoraussetzung für die Anmeldung zur Studienabschlussarbeit.