Neuerscheinung: Gemeingebrauch und Sondernutzung öffentlicher Sachen
News vom 22.05.2024
Darf man ohne weitere Zulassung einen öffentlichen Park für einen Yogakurs nutzen? Auf einem Marktplatz Kaffee verkaufen? Oder auf dem Schlachtensee surfen? Derlei Fragen nach der Nutzung öffentlicher Sachen beantwortet das Nutzungsregime des „Gemeingebrauchs“. In einem Beitrag in der JURA (JURA 2024, S. 600 – 612) gibt Torben Ellerbrok für Neueinsteiger:innen im allgemeinen Verwaltungsrecht ebenso wie zur Wiederholung und Vertiefung in der Examensvorbereitung einen Überblick über diesen zentralen Baustein des Rechts der öffentlichen Sachen. Dabei unternimmt der Beitrag auch einen Seitenblick auf die besondere Relevanz der Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung für die Gestaltung einer urbanen Verkehrswende.