Einreichung von Unterlagen zur Abrechnung des Erasmus-Mobilitätszuschusses
Nach dem Auslandsaufenthalt müssen die folgenden Unterlagen beim zentralen Erasmus-Team der FU eingereicht werden:
- Erasmus-Confirmation (Studienzeitbescheinigung)
verpflichtend für Erasmus-Studierende und für Themis-Studierende an den europäischen Gastuniversitäten
Dieses Dokument muss von Studierenden des Swiss-European Mobility Programmes nur dann eingereicht werden, wenn aus dem Zeugnis der Gastuniversität der Studienzeitraum nicht hervorgeht. - Transcript of Records (Zeugnis)
verpflichtend für Erasmus-Studierende, für Themis-Studierende an den europäischen Gastuniversitäten und für Studierende im Swiss-European Mobility Programme
Promotionsstudierende, die einen Forschungsaufenthalt durchgeführt und nicht an Lehrveranstaltungen der Gastuniversität teilgenommen haben, müssen statt eines Zeugnisses eine Bestätigung der Gasthochschule mit der Dokumentation der durchgeführten Forschungstätigkeiten beim zentralen Erasmus-Team und als Kopie im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft einreichen. - standardisierter Online-Erfahrungsbericht
nur verpflichtend für Erasmus-Studierende und für Themis-Studierende an den europäischen Gastuniversitäten - ausführlicher Erfahrungsbericht
verpflichtend für Erasmus-Studierende, für Themis-Studierende an den europäischen Gastuniversitäten und für Studierende im Swiss-European Mobility Programme - Immatrikulationsbescheinigung(en) der FU Berlin über das im Ausland verbrachte Semester bzw. über die beiden Semester des Auslandsaufenthalts
verpflichtend für Erasmus-Studierende, für Themis-Studierende an den europäischen Gastuniversitäten und für Studierende im Swiss-European Mobility Programme
Den dritten Abschnitt des Learning Agreements ("After the Mobility") müssen Studierende der Rechtswissenschaft nicht beim zentralen Erasmus-Team der FU einreichen. Die Tabelle E wird durch das Transcript of Records der Gastuniversität ersetzt. Die Angabe des Studienzeitraums über der Tabelle F erübrigt sich durch die Abgabe der Erasmus-Confirmation. Die Tabelle F wird durch den Anerkennungsbescheid ersetzt, den das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft automatisch als Kopie an das zentrale Erasmus-Team weiterleitet.
Diese Nachweise sind äußerst wichtig für die Abrechnung des Erasmus-Mobilitätszuschusses. Gehen diese nicht oder nicht rechtzeitig beim zentralen Erasmus-Team der Freien Universität Berlin ein, kann dies zur Folge haben, dass die zweite Rate des Erasmus-Mobilitätszuschusses nicht gezahlt und/oder die erste Rate gar zurückgefordert wird.
Die Dokumente müssen auch von den Studierenden eingereicht werden, die lediglich den Erasmus-Studienplatz, nicht aber den Erasmus-Mobilitätszuschuss erhalten haben.