Ich habe mich vor mehr als einer Woche von einer Prüfung abgemeldet, bin in Campus Management aber immer noch für den Klausurtermin vorgemerkt. Woran liegt das?
Der Grund könnte in Ihrer Beurlaubung für das Auslandssemester liegen.
Technisch ist es für das Prüfungsbüro nicht machbar, Sie während eines Urlaubssemesters von einer Wiederholungsprüfung in Campus Management vor dem Prüfungstermin abzumelden. Daher gibt das Prüfungsbüro zum Zeitpunkt der Noteneingabe (vier bis sechs Wochen nach dem Klausurtermin) diesen Prüfungsversuch aufgrund der Beurlaubung wieder frei.
Das heißt, dass Ihre Nichtteilnahme an der Prüfung während eines Urlaubssemesters nicht zum Ergebnis "nicht bestanden" führt.
Es hätte also von Vornherein keiner Prüfungsabmeldung bedurft, wenn Sie für das Auslandssemester beurlaubt sind.
Sie sollten jedoch nicht vergessen, dass Sie nach einem Nichterscheinen zur Prüfung während eines Urlaubssemesters nicht automatisch wieder für das nächste Semester für diese Prüfung vorgemerkt sind, sondern sich aktiv neu anmelden müssen.