I. Irrtumsanfechtung
- Gilt § 120 BGB auch für die bewusst fehlerhafte Übermittlung durch den Boten?
- Hat der Erklärende ein Anfechtungsrecht, wenn er ein Schriftstück ohne nochmaliges Durchlesen unterschreibt? Bsp.: S führt für ihren Chef C zwei Mappen, eine mit Projekten zur Durchsicht, ...
- K bestellt für seine Freundin bei Versandhändler V eine Armbanduhr. Bilden Sie für jeden Anfechtungsgrund und den unbeachtlichen Motivirrtum ein Beispiel.
- K will sein Bad neu fliesen und bittet den Fliesenverkäufer F deshalb um ein Angebot über 40 Fliesen der Marke M. Eine Fliese dieser Marke kostet 5,50 €. Als F für sich den Gesamtpreis mit...
- Kann der Erklärende, wenn er dem Vertragspartner oder einem Dritten überlässt, die bereits unterzeichnete Erklärung in bestimmter Weise zu vervollständigen (sog. Blankett), im Fall einer a...
- Kann man auch hinsichtlich einer Person einem Eigenschaftsirrtum unterliegen?
- Könnte F den Kaufvertrag anfechten, wenn er dem K folgendes Angebot geschickt hätte: „Eine Fliese der Marke M kostet 5,50 €. Bei 40 Fliesen macht das also einen Gesamtpreis von 140 €.“?
- V und K haben sich über den Verkauf eines Perlenringes, den V kürzlich von seiner Großmutter geschenkt bekommen hat, geeinigt. Dabei dachten beide, es handle sich um eine Süßwasser-Zuchtpe...
- Wann ist eine Eigenschaft einer Person oder einer Sache als „verkehrswesentlich“ iSd. § 119 II BGB anzusehen?
- Was ist eine Eigenschaft einer Sache iSd. § 119 II BGB?
- Wie unterscheidet man Erklärungs- und Inhaltsirrtum? Was sind typische Beispiele?
- Worüber „irrt“ sich der Erklärende im Fall des § 120 BGB?