Seminar zum zivilrechtlichen Arzthaftungsrecht im SoSe 2024
News vom 29.01.2024
Themenliste:
1) Der grobe Behandlungsfehler: Voraussetzungen sowie Entfallen der Beweislastumkehr
2) Die unterlassene Befunderhebung: Voraussetzungen und Abgrenzung zum Diagnosefehler und zum Fehler bei der therapeutischen Information
3) Der Facharztstandard und Behandlungen außerhalb des fachärztlichen Standards
4) Hypothetische und mutmaßliche Einwilligung bei Fehlern der ärztlichen Aufklärung – Anwendungsbereich und Grenzen
5) Ärztliche Pflicht zur Aufklärung über Behandlungsalternativen: Anforderungen sowie mögliche Kausalitätsprobleme beim Unterlassen
6) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Zurechnungsproblemen bei der Risikoaufklärung: Schutzzweckzusammenhang bei Aufklärungsfehlern?
7) Beschränkung der ärztlichen Behandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung auf das „Erforderliche“ – Auswirkungen auf den Facharztstandard im zivilen Arzthaftungsrecht?
8) Der Familienplanungsschaden in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
9) Das „Patiententestament“ in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
10) Ärztliche Behandlung Minderjähriger – wer muss in was einwilligen?
11) „Aufklärungsinformation“ Einwilligungsunfähiger und „natürlicher Wille“: Bedeutung im Arzthaftungsrecht
Interessenten melden sich bitte mit Angabe des Themenwunsches per email: christiane.simmler@kg.berlin.de bzw. csimmler@zedat.fu-berlin.de.
Das Seminar wird als Blockseminar stattfinden (voraussichtlich 21.+22.6.2024); eine Vorbesprechung mit Einführung in die Arbeitstechnik erfolgt per Webex entweder Ende des WS oder zu Beginn des SS, je nach Teilnehmerwunsch
Erwartet werden:
- Solide Kenntnisse des Besonderen Schuldrechts/Deliktsrecht
- Anfertigung eines schriftlichen Referats von 20 Seiten mit umfassender Literatur- und Rechtsprechungsaufarbeitung (per Email an mich 14 Tage vor dem Seminar)
- mdl. Kurzvortrag von 20 min mit Handout einer Gliederung
- Lektüre der Referate der anderen Teilnehmer (werden per Email vorab verteilt)