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Rücktritt von der Studienabschlussarbeit

Rücktritt

Rücktritt
Bildquelle: Elzbieta Kulpik-Sandmann

Fristgerechter Rücktritt vor der Themenvergabe

Ein fristgerechter Rücktritt von der Studienabschlussarbeit kann bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin erfolgen. Als Prüfungstermin gilt die Versendung des Themas. Eine Darlegung von Gründen ist nicht erforderlich.

Verfahren für den fristgerechten Rücktritt vor der Themenvergabe

Bitte senden Sie eine E-Mail an das Prüfungsbüro.

Rücktritt aus wichtigem Grund nach der Themenvergabe

Vorliegen eines triftigen Grundes

Liegt ein triftiger Grund vor, der die Studentin oder den Studenten an der Bearbeitung einer Prüfungsleistung hindert, kann in eng umgrenzten Ausnahmefällen ein Rücktritt von der entsprechenden Prüfungsleistung beantragt werden.

Im Falle von Hausarbeiten muss dieser triftige Grund den Studierenden oder die Studierende über eine gewisse Dauer an der Bearbeitung gehindert haben. Der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaft hat entschieden, dass ab einer Prüfungsunfähigkeit von mehr als einer Woche (d.h. ab 8 Tagen) ein Rücktritt genehmigt wird.

Unverzügliche Anzeige und Nachweis des triftigen Grundes

Der Grund (z.B. Prüfungsunfähigkeit) ist durch unverzüglichen schriftlichen Nachweis glaubhaft zu machen.

Unverzüglichkeit wird vermutet, wenn der Grund spätestens am dritten Tag nach dessen Eintreten angezeigt wird und ein Nachweis darüber vorgelegt wird. Dabei werden nur Werktage (kein Samstag, kein Sonntag, kein Feiertag) gezählt.
Beispiel: Auftreten einer Krankheit am Freitag, ärztliche Bescheinigung der Krankheit am Freitag - unverzüglich sind die Anzeige und Glaubhaftmachung, wenn der Nachweis bis Dienstag 23.59 Uhr per E-Mail im Prüfungsbüro eingeht

Wird der triftige Grund später angezeigt, ist glaubhaft zu machen, dass die Anzeige noch unverzüglich ist, d.h. beispielsweise infolge eines stationären Aufenthalts im Krankenhaus ohne Internetzugang nicht früher erfolgen konnte.

Zuständiges Gremium

Über die Genehmigung des Rücktritts entscheidet der Prüfungsausschuss. Anträge werden vom Prüfungsbüro entgegen genommen.

Verfahren für den begründeten Rücktritt nach der Themenvergabe

Bitte verwenden Sie das Rücktrittsformular, welches am unteren Rand dieser Seite unter "Downloads" bereitgestellt wird, und übersenden Sie es fristgerecht per e-mail an das Prüfungsbüro unter pruefungsbuero@rewiss.fu-berlin.de. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wie sie regulär in Arztpraxen ausgestellt wird, reicht zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit nicht aus!

Konsequenzen eines Rücktritts von der Studienabschlussarbeit

Eine erneute Anmeldung zur Studienabschlussarbeit ist erst im nächsten Wintersemester möglich! Mit dem Rücktritt von der Studienabschlussarbeit verliert die Prüfungsbereitschaft für den entsprechenden Unterschwerpunkt ihre Gültigkeit. Die Prüfungsbereitschaft muss vor der nächsten Anmeldung zur Studienabschlussarbeit neu beantragt und mit der nächsten Anmeldung zur Studienabschlussarbeit erneut eingereicht werden.

Studierende, die von der Studienabschlussarbeit zurücktreten, werden automatisch von der Verteidigung der Studienabschlussarbeit im Kolloquium abgemeldet.

Sie sind aber weiterhin für die Schwerpunktbereichsklausur im Sommersemester des entsprechenden Studienjahres angemeldet und können daran teilnehmen. Ein Rücktritt von der Schwerpunktbereichsklausur im selben Studienjahr ist möglich, muss aber aktiv beantragt werden.