Schwerpunktstudium Privatversicherungsrecht
Das Privatversicherungsrecht – ein spannendes, praxisrelevantes und vielseitiges Rechtsgebiet
Das Privatversicherungsrecht verdankt seine Existenz einer der großen geistigen Leistungen der Rechtsentwicklung, nämlich der Idee, zahlreiche gleichartige Risiken gegen Entgelt auf einen Versicherer zu übertragen. Aus der modernen Gesellschaft ist die Privatversicherung nicht mehr wegzudenken: Versicherungsverträge ermöglichen die Entschädigung von Unfallopfern und den Wiederaufbau abgebrannter Gebäude; sie sind ein wichtiger Baustein zur Altersvorsorge; sie erleichtern Unternehmen die Entwicklung innovativer Produkte – um nur einige Beispiele zu nennen. In den juristischen Zeitschriften spiegelt sich diese große praktische Bedeutung. So gibt es kaum eine Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW), in der nicht zumindest eine Gerichtsentscheidung mit Bezug zum Versicherungsrecht veröffentlicht ist.
Zugleich handelt es sich beim Privatversicherungsrecht um eine rechtswissenschaftlich vielseitige und lebendige Materie. Dabei spielen aus dem Vertragsrecht des BGB vertraute Themen wie das Stellvertretungsrecht oder das AGB-Recht – dessen Ursprünge wesentlich auf Allgemeinen Versicherungsbedingungen beruhen – eine wichtige Rolle. Der Unterschwerpunkt wird sich daher durchgängig mit diesen BGB-Themen befassen und damit auch viel Pflichtfachstoff wiederholen und vertiefen. In vieler Hinsicht werden die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften für das „Rechtsprodukt“ Versicherung allerdings auch modifiziert. Hinzu kommt eine ganze Reihe originär privatversicherungsrechtlicher Regeln ohne Parallele in anderen Rechtsgebieten. Diese Regeln werden anhand vieler praktischer Fälle erlernt und angewandt.
Wer sich Fachkompetenz im Privatversicherungsrecht verschaffen möchte, wird den Blick in erster Linie auf das Versicherungsvertragsrecht richten. Demgemäß steht das im Jahr 2008 reformierte VVG im Mittelpunkt der Lehrveranstaltungen. Zudem werden auch die weiteren wichtigen Teildisziplinen des Privatversicherungsrechts einbezogen. Dies gilt insbesondere für das Versicherungsaufsichtsrecht, aber etwa auch für Grundzüge des Versicherungsunternehmensrecht und des Kollisionsrechts der Versicherungsverträge.
Seine Vielseitigkeit verdankt das Privatversicherungsrecht nicht zuletzt den Bezügen zu anderen Rechtsgebieten, vom Gesellschaftsrecht über das Gleichbehandlungsrecht bis hin zum Gendiagnostikrecht. Auch sie werden in dem Unterschwerpunkt angesprochen.
Zur Vorbereitung auf die Vorlesungseinheiten im Wintersemester wird jeweils wöchentlich im Voraus ein Skript auf blackboard verfügbar gemacht, in dem das Grundwissen zusammengefasst ist und Sachverhalte von kürzeren Praxisfällen eingearbeitet sind. Anhand dieser Fälle wird der Stoff in der Vorlesung systematisch behandelt und vertieft. Der Methodenkurs begleitet die Vorlesung. Im Sommersemester folgt sodann die Übung, in deren Mittelpunkt die Besprechung größerer (Klausur-)Fälle steht.
Die Lehrveranstaltungen werden durch mehrere Exkursionen innerhalb Berlins abgerundet. Zudem sind zu bestimmten Themen Fachleute aus der Praxis zu Gast in der Vorlesung.