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Internationaler Workshop in Neapel: “Law and Medicine: topical Issues of the Medical Malpractice Insurance topics in a German and Italian perspective” (20./21. Mai 2016)

Am 20. und 21. Mai 2016 hat Prof. Dr. Christian Armbrüster gemeinsam mit 11 wissenschaftlichen und studentischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Freien Universität Berlin an dem Workshop „Law and Medicine: topical Issues of the Medical Malpractice Insurance topics in a German and Italian perspective“ an der Universität Neapel Federico II teilgenommen. Dieser Workshop wurde von beiden Universitäten gemeinsam ausgerichtet und durch das Center for International Cooperation der Freien Universität Berlin hälftig cofinanziert.

Es handelte sich um die zweite deutsch-italienische Veranstaltung zum Rahmenthema „Law and Medicine“. Schon im Jahr 2014 waren Prof. Dr. Christian Armbrüster und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der Universität Federico II in Neapel. Die Publikation der Ergebnisse des vorangegangenen Workshops hat sowohl in Deutschland als auch in Italien eine erfreulich starke Resonanz gefunden.

Im Rahmen des Workshops wurde die „Medical Malpractice“ diskutiert, d.h. die praktischen Aspekte sowie die rechtlichen Auswirkungen von Behandlungsfehlern, insbesondere auf Versicherungsverträge. Gemäß dem interdisziplinären Charakter der Thematik waren neben Juristen (darunter Professoren, Doktoranden und Richter) auch Genetiker, Wirtschaftswissenschaftler und Soziologen auf dem Workshop vertreten.

Ein thematischer Schwerpunkt lag auf der Analyse der Auswirkungen der Kodifizierung des deutschen Behandlungsvertrages (§§ 630a-h BGB) und der Arzthaftung sowohl im deutschen als auch im italienischen Recht. Für den Moment sieht das italienische System keine Regelung des Behandlungsvertrages vor. Daher wird dieses Problem in zahlreichen Urteilen diskutiert. Dennoch gibt es bis jetzt keine etablierte einheitliche Rechtsprechung, was häufig zur Konsequenz hat, dass der behandelnde Arzt mit Rechtsunsicherheiten konfrontiert wird. Darüber hinaus ist Italien eines der wenigen Länder, in denen medizinische Haftung auch strafrechtliche Folgen hat. Um diese unbefriedigende Rechtslage zu verbessern, wurde 2012 das neue Gesetz „dl Balduzzi“ eingeführt, das eine Lösung der genannten Problematik herbeiführen sollte. Auch wenn dieses Gesetz als ein geeignetes Mittel für die Überwindung dieser Situation betrachtet wurde, hat es keine Verbesserung gebracht. Das Gesetz erfordert eine obligatorische Versicherung für Ärzte, ohne dabei die Versicherer zu verpflichten, eine solche Versicherung anzubieten. Daher werden diese Versicherungen oft nicht angeboten oder sind zu teuer. Dagegen hat der deutsche Gesetzgeber im Februar 2013 das „Patientenrechtegesetz“ eingeführt, welches den Patientenrechtsstatus verbessert. Seitdem sind die sich aus dem Behandlungsvertrag ergebenden Rechte und Pflichten der Patienten in den §§ 630a ff. BGB geregelt. Auch wenn die deutsche Gesetzgebung die medizinische Haftung transparenter macht, und die Rechtsgrundlage für gelungen gehalten werden kann, stellt sie zu einem großen Teil nur eine Kodifizierung der etablierten Rechtsprechung des deutschen BGH dar. Im Ergebnis wurde deutlich, welche Anregungen die in Deutschland gemachten Erfahrungen für eine geplante gesetzliche Regelung der Materie in Italien bieten können.

Während des Workshops wurden auch zwei „Round Table“ organisiert, an dem ein Vergleich der Rechtslage in weiteren europäischen sowie in außereuropäischen Ländern stattfand. Dabei ergab sich ein höchst differenziertes und interessantes Bild.

Die Ergebnisse des Workshops sollen in einer Publikation einer breiteren wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der Workshop hat über die gewonnenen inhaltlichen Erkenntnisse für die künftige Praxis dazu beigetragen, die schon bestehenden Beziehungen zwischen der Universität Neapel Federico II und dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin zu vertiefen und so die Basis für eine erfolgreiche Fortsetzung der Zusammenarbeit zu schaffen.

Dr. Francesco Romano