Das Swiss-European Mobility Programme (SEMP)
Zielgruppe: Studierende und Promovierende
Studiendauer im Ausland:
- entweder für ein ganzes akademisches Jahr
- oder nur im Wintersemester
- oder nur im Sommersemester
Gastuniversitäten: siehe Seite Partneruniversitäten
Unterrichtssprachen: Französisch oder Englisch oder Deutsch
Schwerpunktbereichsstudium im Ausland möglich?
ja, vollständiges Schwerpunktbereichsstudium über zwei Semester, allerdings nicht an allen Partneruniversitäten
Nähere Hinweise finden sich auf den Seiten der jeweiligen Partneruniversitäten.
Befreiung von den Studiengebühren an den Gastuniversitäten: ja
Gewährung eines finanziellen Zuschusses: ja
Auszahlung des finanziellen Zuschusses:
- von den Schweizer Partneruniversitäten direkt an die Gaststudierenden oder -promovierenden
Höhe des finanziellen Zuschusses:
- lag im Jahr 2022/23 bei ungefähr 400 CHF pro Monat (Änderungen sind jederzeit ohne Information an die Partneruniversitäten möglich)
Bedingungen für den Erhalt des finanziellen Zuschusses seitens der Schweizer Gastuniversitäten:
Der Freien Universität ist bisher nicht bekannt, dass die Auszahlung durch die Schweizer Universitäten an Bedingungen geknüpft ist.
Bedingungen für die Programmteilnahme seitens der Freien Universität Berlin:
für Studierende und Promovierende mit Studienvorhaben:
- Absolvierung eines Studienvorhabens an der Gastuniversität im Umfang von mindestens 15 ECTS-credits pro Semester (Kursbelegung und Prüfung)
- eine Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland ist - im Gegensatz zum Erasmus-Programm - nicht notwendig
für Promovierende mit Forschungsvorhaben:
- Durchführung eines (i.d.R. mit dem Thema der Dissertation zusammenhängenden) Forschungsvorhabens, Dokumentation von Konferenz- und Workshopteilnahmen, von Fachgesprächen, von Veröffentlichungen und anderen Zwischenergebnissen
Bewerbungsfrist und -verfahren:
siehe Webseite Bewerbungsverfahren
Formalitäten:
Studierende und Promovierende im Swiss-European Mobility Programme sind dazu verpflichtet, die folgenden programmspezifischen Nachweise zu erbringen bzw. an der Freien Universität Berlin einzureichen:
- Erasmus-Bewerbungsformular
- Learning Agreement (vor und während des Auslandsaufenthalts)*
- Grant Agreement (vor dem Auslandsaufenthalt)
- Transcript of Records für Studierende mit Kursprogramm oder bestätigte Dokumentation der Forschungstätigkeiten für Promotionsstudierende (nach dem Auslandsaufenthalt)
- Confirmation of Stay (nach dem Auslandsaufenthalt), falls auf dem Transcript keine Angaben zum Studienzeitraum erscheinen
- ausführlicher Erfahrungsbericht (nach dem Auslandsaufenthalt)
* Studierende im Swiss-European Mobility Programme (SEMP) informieren sich bitte bei der jeweiligen Gastuniversität in der Schweiz darüber, auf welcher Vorlage das Learning Agreement einzureichen ist.