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Zeitrahmen und Zeitpunkt für ein Auslandsstudium

Voraussetzungen für ein Auslandsstudium

  • Nachweis der abgeschlossenen Zwischenprüfung spätestens in dem Semester, welches dem Auslandsstudium vorangeht (Muss-Vorschrift)
  • Nachweis aller Studien- und Prüfungsleistungen, die nach dem Regelstudienverlauf für das Fachsemester vorgesehen sind, in dem Sie sich befinden (Soll-Vorschrift)

 

Auslandsstudium für ein oder für zwei Semester?

Ein einjähriges Auslandsstudium beginnt im Regelfall im Winter- und endet mit dem Sommersemester. Es kann für das 5. und 6. Semester oder für das 7. und 8. Semester eingeplant werden.

Für ein einsemestriges Auslandsstudium stehen das 5. Semester (mit der Option der Anerkennung dieses Semesters als Teilleistung für den Schwerpunktbereich) und das 7. Semester zur Verfügung.

 

Einbindung des Auslandsstudiums in den Studienverlauf und Auswirkungen auf den Zeitpunkt des Freiversuchs in der staatlichen Pflichtfachprüfung

1. Studienjahr 1. FS / 1. HS WiSe  Einführungsbereich
1. Studienjahr 2. FS / 2. HS SoSe  Einführungsbereich
2. Studienjahr 3. FS / 3. HS WiSe  Aufbaubereich
2. Studienjahr 4. FS / 4. HS SoSe  Aufbaubereich
3. Studienjahr 4. FS / 5. HS WiSe Schwerpunkt im Ausland
3. Studienjahr 4. FS / 6. HS SoSe Schwerpunkt im Ausland
4. Studienjahr 5. FS / 7. HS WiSe Repetitorium
4. Studienjahr 6. FS / 8. HS SoSe Repetitorium
5. Studienjahr 7. FS / 9. HS WiSe Repetitorium oder Freiversuch
5. Studienjahr 8. FS / 10. HS SoSe Repetitorium oder Freiversuch
6. Studienjahr 9. FS / 11. HS WiSe Repetitorium oder Freiversuch
6. Studienjahr 10. FS / 12. HS SoSe Freiversuch (letzte Möglichkeit)

(FS = Fachsemester / HS = Hochschulsemester / WiSe = Wintersemester / SoSe = Sommersemester)

Diese Variante eignet sich für Studierende, die ihr Studium möglichst schnell abschließen oder die sich möglichst viel Zeit für das Repetitorium nehmen möchten.

Einige Partneruniversitäten setzen jedoch voraus, dass Austauschstudierende vor dem Beginn des Auslandsstudiums bereits drei volle Studienjahre an der Heimatuniversität abgeschlossen haben. Nähere Hinweise hierzu finden Sie in unserem Internet-Informationsangebot auf der Seite der jeweiligen Partneruniversität.

1. Studienjahr 1. FS / 1. HS WiSe  Einführungsbereich
1. Studienjahr 2. FS / 2. HS SoSe  Einführungsbereich
2. Studienjahr 3. FS / 3. HS WiSe  Aufbaubereich
2. Studienjahr 4. FS / 4. HS SoSe  Aufbaubereich
3. Studienjahr 4. FS / 5. HS WiSe Auslandssemester (Schwerpunkt)
3. Studienjahr 5. FS / 6. HS SoSe 2. Teil Schwerpunkt FU Berlin
4. Studienjahr 6. FS / 7. HS WiSe Repetitorium
4. Studienjahr 7. FS / 8. HS SoSe Repetitorium
5. Studienjahr 8. FS / 9. HS WiSe Repetitorium oder Freiversuch
5. Studienjahr 9. FS / 10. HS SoSe Repetitorium oder Freiversuch
6. Studienjahr 10. FS / 11. HS WiSe Freiversuch (letzte Möglichkeit)

(FS = Fachsemester / HS = Hochschulsemester / WiSe = Wintersemester / SoSe = Sommersemester)

Einige Partneruniversitäten setzen jedoch voraus, dass Austauschstudierende vor dem Beginn des Auslandsstudiums bereits drei volle Studienjahre an der Heimatuniversität abgeschlossen haben. Nähere Hinweise hierzu finden Sie in unserem Internet-Informationsangebot auf der Seite der jeweiligen Partneruniversität.

1. Studienjahr 1. FS / 1. HS WiSe  Einführungsbereich
1. Studienjahr 2. FS / 2. HS SoSe  Einführungsbereich
2. Studienjahr 3. FS / 3. HS WiSe  Aufbaubereich
2. Studienjahr 4. FS / 4. HS SoSe  Aufbaubereich
3. Studienjahr 4. FS / 5. HS WiSe Auslandsstudium
3. Studienjahr 4. FS / 6. HS SoSe Auslandsstudium
4. Studienjahr 5. FS / 7. HS WiSe Schwerpunktbereichsstudium
4. Studienjahr 6. FS / 8. HS SoSe Schwerpunktbereichsstudium
5. Studienjahr 7. FS / 9. HS WiSe Repetitorium
5. Studienjahr 8. FS / 10. HS SoSe Repetitorium
6. Studienjahr 9. FS / 11. HS WiSe Repetitorium oder Freiversuch
6. Studienjahr 10. FS / 12. HS SoSe Freiversuch (letzte Möglichkeit)

(FS = Fachsemester / HS = Hochschulsemester / WiSe = Wintersemester / SoSe = Sommersemester)

Einige Partneruniversitäten setzen jedoch voraus, dass Austauschstudierende vor dem Beginn des Auslandsstudiums bereits drei volle Studienjahre an der Heimatuniversität abgeschlossen haben. Nähere Hinweise hierzu finden Sie in unserem Internet-Informationsangebot auf der Seite der jeweiligen Partneruniversität.

1. Studienjahr 1. FS / 1. HS WiSe  Einführungsbereich
1. Studienjahr 2. FS / 2. HS SoSe  Einführungsbereich
2. Studienjahr 3. FS / 3. HS WiSe  Aufbaubereich
2. Studienjahr 4. FS / 4. HS SoSe  Aufbaubereich
3. Studienjahr 5. FS / 5. HS WiSe Schwerpunktbereichsstudium
3. Studienjahr 6. FS / 6. HS SoSe Schwerpunktbereichsstudium
4. Studienjahr 6. FS / 7. HS WiSe Auslandsstudium
4. Studienjahr 7. FS / 8. HS SoSe Repetitorium
5. Studienjahr 8. FS / 9. HS WiSe Repetitorium
5. Studienjahr 9. FS / 10. HS SoSe Repetitorium oder Freiversuch
6. Studienjahr 10. FS / 11. HS WiSe Freiversuch (letzte Möglichkeit)

(FS = Fachsemester / HS = Hochschulsemester / WiSe = Wintersemester / SoSe = Sommersemester)

1. Studienjahr 1. FS / 1. HS WiSe  Einführungsbereich
1. Studienjahr 2. FS / 2. HS SoSe  Einführungsbereich
2. Studienjahr 3. FS / 3. HS WiSe  Aufbaubereich
2. Studienjahr 4. FS / 4. HS SoSe  Aufbaubereich
3. Studienjahr 5. FS / 5. HS WiSe Schwerpunktbereichsstudium
3. Studienjahr 6. FS / 6. HS SoSe Schwerpunktbereichsstudium
4. Studienjahr 6. FS / 7. HS WiSe Auslandsstudium
4. Studienjahr 6. FS / 8. HS SoSe Auslandsstudium
5. Studienjahr 7. FS / 9. HS WiSe Repetitorium
5. Studienjahr 8. FS / 10. HS SoSe Repetitorium
6. Studienjahr 9. FS / 11. HS WiSe Repetitorium oder Freiversuch
6. Studienjahr 10. FS / 12. HS SoSe Freiversuch (letzte Möglichkeit)

(FS = Fachsemester / HS = Hochschulsemester / WiSe = Wintersemester / SoSe = Sommersemester)

1. Studienjahr 1. FS / 1. HS WiSe  Einführungsbereich
1. Studienjahr 2. FS / 2. HS SoSe  Einführungsbereich
2. Studienjahr 3. FS / 3. HS WiSe  Einführungs- / Aufbaubereich
2. Studienjahr 4. FS / 4. HS SoSe  Einführungs- / Aufbaubereich
3. Studienjahr 5. FS / 5. HS WiSe  Aufbaubereich
3. Studienjahr 6. FS / 6. HS SoSe  Aufbaubereich
4. Studienjahr 6. FS / 7. HS WiSe Schwerpunkt im Ausland
4. Studienjahr 6. FS / 8. HS SoSe Schwerpunkt im Ausland
5. Studienjahr 7. FS / 9. HS WiSe Repetitorium
5. Studienjahr 8. FS / 10. HS SoSe Repetitorium
6. Studienjahr 9. FS / 11. HS WiSe Repetitorium oder Freiversuch
6. Studienjahr 10. FS / 12. HS SoSe Freiversuch (letzte Möglichkeit)

(FS = Fachsemester / HS = Hochschulsemester / WiSe = Wintersemester / SoSe = Sommersemester)

Diese Variante stellt ein hohes Risiko im Hinblick auf den Freiversuch dar. Sollte es nicht gelingen, das Schwerpunktbereichsstudium im Ausland zu absolvieren, kann der Freiversuch in der Regel nicht mehr ernsthaft wahrgenommen werden.

1. Studienjahr 1. FS / 1. HS WiSe  Einführungsbereich
1. Studienjahr 2. FS / 2. HS SoSe  Einführungsbereich
2. Studienjahr 3. FS / 3. HS WiSe  Einführungs- / Aufbaubereich
2. Studienjahr 4. FS / 4. HS SoSe  Einführungs- / Aufbaubereich
3. Studienjahr 5. FS / 5. HS WiSe  Aufbaubereich
3. Studienjahr 6. FS / 6. HS SoSe  Aufbaubereich
4. Studienjahr 6. FS / 7. HS WiSe Auslandssemester (Schwerpunkt)
4. Studienjahr 7. FS / 8. HS SoSe 2. Teil Schwerpunkt FU Berlin
5. Studienjahr 8. FS / 9. HS WiSe Repetitorium
5. Studienjahr 9. FS / 10. HS SoSe Repetitorium
6. Studienjahr 10. FS / 11. HS WiSe Freiversuch (letzte Möglichkeit)

(FS = Fachsemester / HS = Hochschulsemester / WiSe = Wintersemester / SoSe = Sommersemester)

Diese Variante stellt ein hohes Risiko im Hinblick auf den Freiversuch dar. Sollte es nicht gelingen, das Schwerpunktbereichsstudium im 4. Studienjahr und das Repetitorium innerhalb eines Jahres zu absolvieren, kann der Freiversuch in der Regel nicht mehr ernsthaft wahrgenommen werden.

Was muss bei der Interpretation dieser Schemata beachtet werden?

Die Verlaufstabellen gelten nur unter den folgenden Voraussetzungen:

  • während des Auslandsstudiums werden die Voraussetzungen für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllt, siehe Seite Anerkennung des Auslandsaufenthalts
  •  der Abschluss des Schwerpunktbereichsstudiums erfolgt vor der staatlichen Pflichtfachprüfung

Die Schemata verlieren ihre Aussagekraft:

  • wenn ein weiteres meldefristverlängerndes Semester aufgrund der Teilnahme an einem Moot Court oder am Model UN geltend gemacht wird
  • wenn man wegen Krankheit für längere Zeit am Studium gehindert war
  • wenn Kindererziehungszeiten, Zeiten des Mutterschutzes oder eine Studienzeitverzögerung aufgrund einer Behinderung meldefristverlängernd geltend gemacht werden
  • bei einer Tätigkeit als gewähltes Mitglied in einem auf Gesetz beruhenden Gremium der Hochschule im Umfang von mindestens einem Jahr

Darüber hinaus wurde die Meldefristunterbrechung während der vier Semester mit pandemiebedingten Einschränkungen (Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/22) nicht in die Tabellen eingearbeitet.