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Häufig gestellte Fragen zum Learning Agreement

Diese Fragen betreffen alle Erasmus-Studierenden und diejenigen Themis-Studierenden, die ihr Auslandssemester an den EU-Partneruniversitäten verbringen. Studierende im Swiss-European Mobility Programme (SEMP) informieren sich bitte bei der jeweiligen Gastuniversität in der Schweiz darüber, auf welcher Vorlage das Learning Agreement einzureichen ist. Studierende, die an unseren Partneruniversitäten in Übersee, am CTLS oder an nicht-europäischen Universitäten des Themis-Netzwerks studieren, müssen kein Learning Agreement an der FU einreichen.

Bitte schauen Sie in unserem Informationsangebot auf der Seite Ihrer Gastuniversität, ob unter "Links zum Thema" ein Dokument (z.B. Info Sheet, Module Handbook oder Course Booklet) vorhanden ist, welches Hinweise zum Kursangebot für Austauschstudierende enthält.

Falls Sie dort nicht fündig werden, rufen Sie bitte die Webseite der Juristischen Fakultät Ihrer Gastuniversität auf. Sollten dort keine Informationen für das kommende Studienjahr publiziert sein, orientieren Sie sich bitte an den Lehrveranstaltungen für das laufende Studienjahr.

Für den Fall, dass Sie auf der Webseite Ihrer Gastfakultät keine Informationen finden, schreiben Sie bitte eine e-mail an den Erasmus-Fachbereichskoordinator oder die -koordinatorin der Juristischen Fakultät Ihrer Gastuniversität und fragen Sie nach einer Kursübersicht für internationale Austauschstudierende.

Oder kann ich vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement für das Wintersemester und während des ersten Auslandssemesters ein Learning Agreement für das Sommersemester einreichen?


Bitte reichen Sie ein einziges Learning Agreement ein, auf dem sowohl die Kurse für das Winter- als auch die für das Sommersemester gelistet sind. In vielen Fällen können wir nur so die komplexen Anrechnungsmöglichkeiten überprüfen und bestätigen. Darüber hinaus verringern Sie bei einem einjährigen Learning Agreement den Verwaltungsaufwand, der mit der Einholung der Unterschriften verbunden ist.

Wenn es sich bei beiden Universitäten um Austauschprogramme handelt, die ein Learning Agreement erfordern (Erasmus-Programm, Themis-Programm in Europa oder Swiss-European Mobility Programme), geben Sie bitte zwei Learning Agreements ab, eines für das erste Austauschsemester an der einen Partneruniversität, eines für das zweite Austauschsemester an der anderen Gastuniversität. Das zweite Learning Agreement muss erst zur Abgabefrist für das Sommersemester (im Herbst) eingereicht werden.

Die Aufnahme von Sprachkursen in das Learning Agreement ist nur dann zwingend, wenn

  • Sie als Erasmus-Studierende/r bzw. als Teilnehmer/in am Swiss-European Mobility Programme die ECTS-credits aus den Sprachkursen dafür benötigen, um die für die Programmteilnahme erforderlichen 15 ECTS-credits zu erzielen (siehe Webseite Häufig gestellte Fragen zur Kurswahl) und/oder
  • wenn Ihre Gastuniversität eine bestimmte Mindestanzahl an ECTS-credits von Ihnen verlangt und Sprachkurse in diese Mindestanzahl eingerechnet werden dürfen oder
  • wenn Sie die Sprachkurse gern auf Ihrem Abschlusszeugnis der Gastuniversität (Transcript of Records) sähen und die Gastuniversität die Aufführung der Sprachkurse auf dem Learning Agreement zur Bedingung für deren Aufnahme auf dem Abschlusszeugnis macht.

In allen anderen Fällen ist die Aufführung der Sprachkurse auf dem Learning Agreement nicht verpflichtend, aber möglich.

Bitte informieren Sie sich zunächst über die Anforderungen an die wissenschaftlichen Tätigkeiten für Promotionsstudierende im Erasmus-Programm auf der entsprechenden Webseite.

Wenn Sie keine Lehrveranstaltungen besuchen, lassen Sie bitte die Spalten "Component Code" und "Number of ECTS-credits" in Tabelle A frei und tragen Sie unter "Component Title" ein: Research for my doctoral thesis with the title "... (Übersetzung des Titels der Dissertation)". Weiterhin geben Sie in dieser Spalte bitte konkrete Tätigkeiten an, die über die selbständige Arbeit in der Bibliothek hinausgehen, und die Ihnen am Ende Ihres Aufenthalts von der Gasthochschule bestätigt werden können, z.B. "Teilnahme an der Konferenz XY" oder "Fachgespräch mit Professor/in XY" oder "regelmäßige Teilnahme am Promotionskolloquium der Forschungsgruppe XY".

Wenn Sie Lehrveranstaltungen mit weniger als 15 ECTS-credits besuchen und zusätzlich eigenständige Forschungstätigkeiten ausüben, tragen Sie zusätzlich zu der oben beschriebenen Auflistung Ihrer konkreten wissenschaftlichen Tätigkeiten bitte auch die Lehrveranstaltungen - wie bei einem Studienaufenthalt - in die Tabelle A des Learning Agreements ein.

Bitte führen Sie alle Lehrveranstaltungen auf, die Sie an der Gastuniversität belegen möchten. Es ist gut möglich, dass die Gastfakultät das Learning Agreement dazu nutzt, Sie bereits vor Ihrer Ankunft in die entsprechenden Kurse einzuschreiben bzw. Sie zumindest für diese vorzumerken. Würden Sie nicht alle Kurse auflisten, liefen Sie Gefahr, eventuell keinen Platz in den nicht aufgeführten Veranstaltungen zu erhalten.

Ich möchte daher vor meiner Abreise so viele Lehrveranstaltungen wie möglich wählen, um meine Chancen auf einen Platz in meinen Lieblingskursen zu maximieren und nach meiner Ankunft einige der gewählten Kurse streichen. Kann ich das so machen?

Bitte fragen Sie zunächst an der Gastuniversität nach, ob Sie Ihr Kursprogramm auf dem Learning Agreement in Maßen "überbuchen" dürfen. Wenn Sie dies ohne Erlaubnis tun, laufen Sie Gefahr, dass sich die Gastuniversität weigert, Ihr Learning Agreement zu unterzeichnen und Sie mit der Online-Prozedur noch einmal von vorn beginnen müssen. Wenn die Gastuniversität eine Überbuchung erlaubt, hat die FU nichts dagegen, solange die Überbuchung moderat ausfällt.

Sie sollten dabei jedoch im Hinterkopf behalten, dass umfangreiche Änderungen des Learning Agreements aufwändig sind und das Formular dann schnell unübersichtlich wird.

Welche Frist ist nun verbindlich?

Die Frist von vier Wochen ist ein von der Europäischen Kommission empfohlener Richtwert. Falls sich Ihre endgültige Kurszusammenstellung tatsächlich erst nach dem Ablauf der vier Wochen ergibt, können Sie uns das Learning Agreement auch verfristet übersenden. Wichtig ist, dass Sie mit Ihrer Kurswahl zufrieden sind (und dafür auch die gesamte Zeitspanne nutzen, die Ihnen die Gastuniversität zur Verfügung stellt) und dass - im Hinblick auf den hohen Verwaltungsaufwand - möglichst nur ein einziges Änderungsformular ausgefüllt werden muss.

Tragen Sie den Kurs, den Sie streichen wollen, in der "Changes"-Version ("During the Mobility") als "deleted" und den Kurs, den Sie hinzufügen wollen, als "added" ein.

Kurse, die Sie behalten wollen, und die bereits auf Ihrem ursprünglichen Learning Agreement (Version "Before the Mobility") aufgeführt waren, müssen in die "Changes"-Version nicht noch einmal aufgenommen werden.

Die formalen Regelungen sehen eigentlich vor, dass die Kurswahl nur einmal, und zwar mit einer Frist von vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit an der Gastuniversität, im ersten Austauschsemester mit der Learning Agreement-Version "Changes to the Learning Agreement" geändert werden soll.

Sollten sich in Ihrem Fall jedoch zu Beginn des zweiten Austauschsemesters weitere Änderungen ergeben, können Sie das Online Learning Agreement gern ein weiteres Mal mit der Version "Changes to the Learning Agreement" ändern.

Ja. Tragen Sie die entsprechende Lehrveranstaltung bitte in der "Changes"-Version des Learning Agreement unter der Rubrik "deleted" ein und geben Sie die falsche Anzahl von ECTS-credits an. Dann tragen Sie dieselbe Veranstaltung noch einmal unter der Rubrik "added" in eine neue Zeile ein und geben Sie die neue Anzahl von ECTS-Punkten an.

Bitte erkundigen Sie sich zunächst an der Gasthochschule, ob eine nochmalige Änderung Ihrer Kurswahl möglich ist.

Wenn dies der Fall ist, dann füllen Sie den "Changes"-Abschnitt noch einmal komplett neu aus, d.h. geben Sie dort bitte auch die ersten Änderungen noch einmal an (diese sind wahrscheinlich ohnehin noch in Ihrem Account gespeichert). Die neuen Änderungen dürfen sich nur auf das ursprüngliche Learning Agreement (Version "Before the Mobility") beziehen, nicht etwa auf bereits vorher getätigte Änderungen.