Abgabe des Online Learning Agreements vor Beginn des Studienaufenthalts im Ausland
Das Learning Agreement ist ein wichtiges Instrument im Rahmen des Erasmus-Programms zur Anerkennung auswärtig erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen.
Es stellt eine verbindliche Vereinbarung (Studienvertrag) zwischen der oder dem Studierenden, der Heimatuniversität und der Gasthochschule dar. Die Koordinatorin bzw. der Koordinator der Gastuniversität bestätigt auf dem Dokument, dass die oder der Studierende die gewählten Kurse voraussichtlich belegen können wird. Die Heimathochschule bringt durch ihre Bestätigung zum Ausdruck, dass das im Learning Agreement aufgeführte Studienprogramm den Erfordernissen der Studienvorschriften entspricht und die Kurse angerechnet werden können.
Die Abgabe eines Online Learning Agreements ist eine zwingende Voraussetzung für die Auszahlung des Erasmus-Mobilitätszuschusses!
Wer muss ein Online Learning Agreement einreichen?
Die Abgabe eines Online Learning Agreements über das OLA-Portal ist für Erasmus-Studierende verpflichtend sowie für Themis-Studierende an den europäischen Partneruniversitäten.
Studierende im Swiss-European Mobility Programme (SEMP) informieren sich bitte bei der jeweiligen Gastuniversität in der Schweiz darüber, auf welcher Vorlage das Learning Agreement einzureichen ist.
Welche Informationen benötigen Sie vor der Erstellung Ihres Online Learning Agreements?
Bitte lesen Sie sich zunächst die
- die Häufig gestellten Fragen zur Kurswahl
- die Häufig gestellten Fragen zum Learning Agreement sowie
- die auf Sie zutreffenden Hinweise zur Anerkennung auswärtig erbrachter Studienleistungen
durch und finden Sie heraus
- welche Kurse an Ihrer Gastuniversität voraussichtlich im kommenden akademischen Jahr angeboten werden und
- welche Person an Ihrer Gastuniversität dazu berechtigt ist, Ihr Online Learning Agreement zu unterzeichnen. Es ist äußerst wichtig, dass Sie im Formular die richtige Person mit der richtigen e-mail-Adresse angeben. Wenn die Aufforderung zur Unterzeichnung des Learning Agreements bei der falschen Person eingeht, besteht die Gefahr, dass es nicht unterzeichnet wird und Sie den Erasmus-Mobilitätszuschuss nur mit starker Verzögerung erhalten.
Sollten Sie sich im Ausland erbrachte Lehrveranstaltungen als Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung oder als Teil des Schwerpunktbereichsstudiums anrechnen lassen wollen, sprechen Sie Ihre Kurswahl bitte vor der Erstellung Ihres Online Learning Agreements per e-mail mit dem Team des Internationalen Büros am Fachbereich Rechtswissenschaft ab. Dazu teilen Sie dem Internationalen Büro bitte in einer Tabelle mit, welche Lehrveranstaltungen Sie belegen möchten. Die Tabelle sollte aus den Spalten - Kurstitel, Herbst- oder Frühjahrssemester, ECTS-credits, Prüfungsform - bestehen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Internationale Büro.
Wann ist das Learning Agreement am Fachbereich Rechtswissenschaft über das Online-Portal einzureichen?
- Studienbeginn im Wintersemester: Erasmus-Studierende bis 15. Juni; Themis-Studierende bis 30. Juli
- Studienbeginn im Sommersemester: bis 15. November
Da die Erstellung des Online Learning Agreements erheblicher Vorarbeit bedarf, raten wir Ihnen, rechtzeitig damit zu beginnen. Die o.g. Fristen können auf Anfrage verlängert werden. Dazu senden Sie bitte eine e-mail an das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft.
Wie erstellen Sie das Online Learning Agreement im Portal und was müssen Sie dort eintragen?
Bitte folgen Sie den Anweisungen in der Schritt-für-Schritt Anleitung für Studierende der Rechtswissenschaft.
Was sollten Sie tun, wenn die Gastuniversität Sie auffordert, ein Learning Agreement auf dem Formular der Gastuniversität per e-mail zu übersenden?
Dies sollte nur in den wenigsten Fällen vorkommen, da im Erasmus-Programm die Heimatuniversitäten für die Learning Agreements zuständig sind. Falls Sie eine solche Bitte dennoch erreicht und Sie nicht über das Swiss-European Mobility Programme ins Ausland gehen, teilen Sie der Gastuniversität bitte - sehr freundlich! - mit, dass Ihre Heimatuniversität ein Online Learning Agreement von Ihnen fordert und dass Sie das Formular der Gastuniversität daher nicht ausfüllen werden, sondern die Gastuniversität darum bitten, das Online Learning Agreement der FU im Portal "Erasmus Dashboard" zu unterzeichnen.
Was passiert, wenn sich Lehrangebote an der Gastuniversität nach der Unterzeichnung des Learning Agreements ändern oder zeitlich überschneiden?
Zu Beginn der Vorlesungszeit an der Gastuniversität erhalten Sie an fast allen Partneruniversitäten Gelegenheit, Ihre Kurswahl und damit Ihr Learning Agreement noch einmal zu verändern. In der Vergangenheit haben 90 % der Studierenden zwischen 10 und 90 % ihrer ursprünglich gewählten Kurse gestrichen und neu gewählt. Sie sollten Ihr ursprüngliches Learning Agreement jedoch so sorgfältig wie möglich erstellen, da Änderungen für alle Beteiligten sehr aufwändig sind.