II. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und widerrechtlicher Drohung, § 123 BGB
- Bsp.: K möchte einen Gebrauchtwagen kaufen. Er geht zu Fachhändler H und lässt sich beraten. Als er ein ihn interessierendes Modell entdeckt und nach technischen Details fragt, klärt H ihn...
- Ist der Vertreter des Erklärenden „Dritter“ iSd. § 123 II BGB?
- Kann Arbeitgeber A den Arbeitsvertrag mit F nach § 123 BGB anfechten, wenn diese im Bewerbungsgespräch auf Nachfrage wahrheitswidrig behauptet hat, sie sei nicht schwanger?
- Müssen Täuschender und Erklärungsempfänger identisch sein?
- Wann ist die Drohung widerrechtlich?
- Was ist Arglist?
- Was ist eine Drohung iSv. § 123 I Fall 2 BGB?
- Was ist eine Täuschung?
- Was ist subjektiv auf Seiten des Drohenden erforderlich?