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Bachelor of Laws (LL.B.)

Zeugnismappe der Freien Universität Berlin

Zeugnismappe der Freien Universität Berlin
Bildquelle: Elzbieta Kulpik-Sandmann

Der Hochschulgrad Bachelor of Laws (LL.B.) ist in den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung integriert und kann nach der erfolgreichen Absolvierung aller Pflichtmodule des 1. bis 6. Fachsemesters unter Inklusion der Schwerpunktbereichsprüfung auf Antrag verliehen werden.

Voraussetzungen

Die Grundvoraussetzung, um die Verleihung des LL.B. Grades beantragen zu können, ist

  • die Studienaufnahme im Studiengang Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin ab dem Wintersemester 2015/16 oder 
  • - im Falle eines früheren Studienbeginns oder eines Hochschulwechsels - der Wechsel in die Studien- und Prüfungsordnung 2015 des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin sowie:
Antragberechtigte müssen mindestens die Schwerpunktbereichsprüfung - nach der Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin für den modularisierten Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung vom 25.3.2015 (SPO 2015) abgelegt haben. 

Studierende anderer Universitäten mit Interesse an der Verleihung des LL.B.-Abschlusses beachten bitte diese Regularien für einen Hochschulwechsel an die Freie Universität Berlin. Eine Verleihung ist nur bei einem Hochschulwechsel ohne bereits abgeschlossene Schwerpunktbereichsprüfung möglich.


Bei Fragen zum LL.B. wenden Sie sich bitte unter folgenden E-Mail-Adresse gerne an Herrn Simon Roßmann llb (at) rewiss.fu-berlin.de