Bachelor of Laws (LL.B.)
Der Bachelor of Laws (LL.B.) ist in den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung integriert und kann ausschließlich Studierenden des Studiengangs Rechtswissenschaft an der FU Berlin auf Antrag nach der erfolgreichen Absolvierung aller Pflichtmodule des 1. – 6. Fachsemesters unter Inklusion der Schwerpunktbereichsprüfung gemäß § 13 der SPO 2015 verliehen werden.
Voraussetzungen
Die Grundvoraussetzung, um die Verleihung ses LL.B. Grades nach § 17a der Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung (SPO 2015) beantragen zu können, ist die Studienaufnahme im Studiengang Rechtwissenschaft am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin ab dem Wintersemester 2015/16 oder der Wechsel in die SPO 2015 und:
- erfolgreich abgeschlossene Module der ersten sechs Fachsemester gemäß § 7(2), § 7(3) und § 7(4) SPO 2015
- erfolgreich abgeschlossene Module der Berufsvorbereitung und abgelegtes Pflichtpraktikum gemäß § 8 SPO 2015
- bestandene Schwerpunktbereichsprüfung einschließlich der Studienabschlussarbeit gemäß § 13 SPO 2015 am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin
Bei Fragen zum LL.B. wenden Sie sich bitte unter folgenden E-Mail-Adresse gerne an Herrn Simon Roßmann llb (at) rewiss.fu-berlin.de