Bachelor of Laws (LL.B.)
Der Hochschulgrad Bachelor of Laws (LL.B.) ist in den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung integriert und kann nach der erfolgreichen Absolvierung aller Pflichtmodule des 1. bis 6. Fachsemesters unter Inklusion der Schwerpunktbereichsprüfung auf Antrag verliehen werden.
Voraussetzungen
Die Grundvoraussetzung, um die Verleihung des LL.B. Grades beantragen zu können, ist
- die Studienaufnahme im Studiengang Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin ab dem Wintersemester 2015/16 oder
- - im Falle eines früheren Studienbeginns oder eines Hochschulwechsels - der Wechsel in die Studien- und Prüfungsordnung 2015 des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin sowie:
- erfolgreich abgeschlossene Module der ersten sechs Fachsemester (siehe Einführungsbereich - 1. und 2. Fachsemester sowie Aufbaubereich - 3. bis 5. Fachsemester) und
- erfolgreich abgeschlossene Module der Berufsvorbereitung und
- die bestandene Schwerpunktbereichsprüfung einschließlich der Studienabschlussarbeit am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin
Studierende anderer Universitäten mit Interesse an der Verleihung des LL.B.-Abschlusses beachten bitte diese Regularien für einen Hochschulwechsel an die Freie Universität Berlin. Eine Verleihung ist nur bei einem Hochschulwechsel ohne bereits abgeschlossene Schwerpunktbereichsprüfung möglich.
Bei Fragen zum LL.B. wenden Sie sich bitte unter folgenden E-Mail-Adresse gerne an Herrn Simon Roßmann llb (at) rewiss.fu-berlin.de