Abschluss: Erste juristische Prüfung
Die erste juristische Prüfung ist bestanden, wenn in der staatlichen Pflichtfachprüfung und in der universitären Schwerpunktbereichsprüfung jeweils eine Endpunktzahl von mindestens 4,00 Punkten erreicht wurde. Die in der staatlichen Pflichtfachprüfung erzielte Note geht zu 70 Prozent in die Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung ein, die Gesamtnote der Schwerpunktbereichsprüfung macht demnach 30 Prozent der Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung aus. Das Gemeinsame juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) stellt bei Bestehen eine diesbezügliche Urkunde aus. Studierende, die das Studium erfolgreich abgeschlossen haben, können sich durch den Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin zudem den Hochschulgrad "Diplom-Juristin" oder "Diplom-Jurist" auf Antrag verleihen lassen.
Nähere Informationen zu den beiden Prüfungsteilen und zur Ausgabe des Zeugnisses über die bestandene erste juristische Prüfung und zum Grad Diplom-Jurist*in finden Sie unter "Links zum Thema" am Ende dieser Seite.