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Fälle zu Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten

Hier geht es zur thematischen Liste.

Berlin Alternativ****

Im Rahmen des Spandauer Altstadtfestes will die Bürgerinitiative Alternative Aktion e.V. unter dem Motto BERLIN ALTERNATIV auf einer Veranstaltung zur Spandauer Bezirkspolitik Stellung nehmen. Das Bezirksamt Spandau und die Polizeipräsidentin in Berlin erteilen Auflagen, gegen die sich die Bürgerinitiative zur Wehr setzen will.

 

Berliner Verträge*****

Die Rentnerin Rita Rüstig erhebt vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen den ESM-Vertrag und die von Deutschland ordnungsgemäß ratifizierten Änderungsverträge zur erneuten Reform der Europäischen Union, die eine Pflicht zum Hissen der EU-Flagge begründen und der EU die Zuständigkeit für das Steuerrecht übertragen.

Brez'n, Maß und Kokain!****

Die S AG wendet sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung zu Schadensersatz, nachdem die S AG über den Drogenkonsum des TV-Stars Friedrich Hein, unter dem Titel "Brezn'n, Maß und Kokain!", berichtete. Nach Ansicht der S AG wöge die Berichterstattung über Straftaten schwerer als das Persönlichkeitsrecht des Friedrich Hein.

Demonstrationsverbot***

Die rechtsradikale B-Partei plant eine Versammlung am Holocaust-Gedenktag (27. Januar). Das Motto soll sein: "Keine Demonstrationsverbote - Meinungsfreiheit erkämpfen - § 130 StGB abschaffen". Die Polizeipräsidentin von Bullenberg ist damit gar nicht einverstanden. Sie verlegt die Versammlung auf den 6. Februar, ordnet eine Route weit entfernt vom Holocaust-Mahnmal an und verbietet das Tragen schwarzer Kleidung. Nach erfolglosem Eilverfahren erhebt die Partei  Verfassungsbeschwerde.

Der Immobilien-Hai****

Die H.A.I.-GmbH ist Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses in Kreuzberg und möchte dieses verkaufen. Dabei hat sie nicht mit dem Widerstand der Mieter und insbesondere der Mieterinnen gerechnet, die teilweise noch als Studierende in den revolutionären 1960er Jahren eingezogen sind. Das Landgericht Berlin lehnt letztinstanzlich eine Räumungsklage gegen eine der "Widerständlerinnen" ab. Die H.A.I.-GmbH klagt nun vor dem Bundesverfassungsgericht gegen dieses Urteil.

 

Der neue Mensch***

Dr. Kurt Kunstinnig ist Eigentümer einer sechs Meter hohen Monumentalfigur aus der Nazi-Zeit. Auf seinem Wiesengrundstück will er sie auf einen ca. sieben Meter hohen Sockel aufstellen, damit alle von der Schönheit der Statue profitieren können. Der Baubezirksstadtrat Fabian Folltoll findet aber, dass man über die Schönheit der Statue geteilter Meinung sein könne

 

 

Die Piätsch-Affäre**

In einer Sitzung des Bundestages äußert der Parlamentarische Staatssekretär Plappermann, im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage unvorsätzlich unwahre Tatsachen über den Vorstandsvorsitzenden der Kron, Philip & Molle AG, Innozenz Piätsch, der sich hierdurch in seinen Rechten verletzt fühlt. Nachdem das BVerwG ein Piätsch stattgebendes Verwaltungsgerichtsurteil aufgehoben hat, möchte er nun wissen, welche Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde hat. 

 
 

Die Robe*

R ist Rechtsanwalt und praktiziert ausschließlich Zivilrecht. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin. Lange überlegte er, wie er noch besser Mandaten auf sich aufmerksam machen könne. Nun aber hat er eine – wie er findet – ebenso einfache wie geniale Idee. Er lässt seine Robe, die er stets vor Gericht trägt, im oberen Rückenbereich mit dem Schriftzug „Dr. R“ besticken und darunter mit seiner Webseite (www.dr-r.law). Die Schriftgröße ist so groß, dass man sie noch aus acht Metern Entfernung gut lesen kann. 

Fraport***

Der Abschiebungsgegner Mezut Mözil verteilt mit einer Gruppe Flugblätter im Flughafengebäude der Fraport AG, die zu 70 % im Eigentum der Bundesrepublik steht. Nach dem Verbot dieser und weiterer Aktionen sieht sich der M in seiner Meinungs- und Demonstrationsfreiheit verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde.

 

Freigesetzt****

Rudolf Rüstig, der Geschäftsinhaber des Kleinbetriebes „Kurz- und Miederwaren Treulich“ kündigt seinem langjährigen Mitarbeiter Teufelsberg wegen dessen Homosexualität. Nachdem seine hiergegen gerichtete Klage in allen Instanzen erfolglos bleibt, erhebt Teufelsberg Verfassungsbeschwerde. 

 

Gebetsraum

Der im Januar 1997 geborene Mesut Mözil ist muslimischen Glaubens und besucht das Jochen-Löwe-Gymnasium in Berlin-Mitte (Wedding). Am 1. März 2011 betet Mesut in der Schulpause gemeinsam mit sieben Mitschülern in einem Flur des Schulgebäudes. Schulleiter Dr. Benedikt Buda macht den Fall sofort zur „Chefsache“ und weist Mesut und seine Eltern darauf hin, dass nach der geltenden Rechtslage an der Schule politische und religiöse Bekundungen, zu denen insbesondere rituelle Gebete gehörten, nicht erlaubt seien. Mesut meint, die Religionsfreiheit gebe ihm das Recht, auch in Zukunft in der Schule zu beten und erhebt gegen das Land Berlin Klage beim Verwaltungsgericht.

Geschlossene Gesellschaft****

Friedrich Heins Aufnahmeantrag in die FMP wird ablehnend beschieden. Da er sich hierdurch in seinen demokratischen Rechten verletzt sieht, beschreitet er den Rechtsweg. Der BGH entscheidet in der Revision schließlich zu seinen Gunsten. Die FMP will das Urteil des BGH nicht hinnehmen und erhebt Verfassungsbeschwerde. 

 

Gleichgeschaltet*

Ein neues Bündnis – das BRAUN – erobert im Berliner Landtag mit seinem harten „Law-and-Order“-Kurs die absolute Mehrheit. Unter dem Eindruck einer „Schutzhaft“ löst der Bundestag per Gesetz den Berliner Landtag auf und verbietet das BRAUN. Dagegen wehren sich das BRAUN und die Ritter des Rechtsstaats: die Saarländische Landesregierung.

High ist okay*

Anlässlich einer wachsenden Anzahl von Publikationen, die das Einnehmen von Drogen zu einer Pseudo-Religion verklären, wird ein neuer Paragraph in das Strafgesetzbuch eingefügt, der das Anpreisen und Verherrlichen des Drogenkonsums unter Strafe stellt. Dagegen wendet sich die Bürgerinitiative „Alternative Aktion e.V.“

 
 

Klimaklage: Weltrettung vor dem Verwaltungsgericht?*****

Angesichts des fortschreitenden Klimawandels trommelt Rechtsanwältin R mehrere Betroffene zusammen, um die Bundesregierung zur Einhaltung der selbst gesteckten Ziele zu zwingen. Die unzureichende Klimapolitik verletze die betroffenen Landwirt*innen und Aktivist*innen in ihren Grundrechten. Wird das angerufen VG Berlin der Klage stattgeben?

Kommando Spezialkräfte***

Sigmar Schlag hat den großen Traum von einer Karriere beim KSK. Doch im Eignungsfeststellungsverfahren tritt Ernüchterung ein. Zunächst muss Schlag sich, auf Befehl des Ausbilders, seinen heiß geliebten Zopf abschneiden. Danach verlangt Ausbilder Schmidt auch noch von ihm Käfer und Würmer zu essen, um für den Ernstfall vorbereitet zu sein. Da sich Schlag weigert fliegt er aus dem Verfahren. Nach erfolglosen Verfahren vor Truppengericht und BVerwG zieht er nun vor das BVerfG.

Kriegsspielzeug****

Aufgrund einer Studie verbietet der Bundestag den Verkauf von Kriegsspielzeug an Jugendliche. Die Berliner Spielzeugwerke AG, die auf die Herstellung dieser Spielzeuggattung spezialisiert ist, erhebt hiergegen Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. 

 

 

 

Leistungsorientiertes Wahlrecht**

Um die Wahlbeteiligung zu stärken, wird ein einkommensabhängiges Wahlrecht geschaffen. Dagegen gehen sowohl eine Bundestagsfraktion als auch eine Bürgerin Berlins vor.

Luftangriff°

Nachdem es Terroristen beinahe gelungen wäre, ein entführtes Passagierflugzeug in das Bundeskanzleramt zu steuern, ändert der Bundestag das Luftsicherheitsgesetz. Zukünftig darf ein solches Flugzeug in bestimmten Situationen von den Luftstreifkräften abgeschossen werden. Das Land Brandenburg hat rechtliche Bedenken gegen die Neuregelung und ruft das Bundesverfassungsgericht an. 

 

 
 

Mhm Zitronenlimonade***

Die russische Staatsbürgerin Nadja Kunstinnig-Deinhaus  meldete Anfang März 2022 zusammen mit ihrem Ehemann, dem deutschen Staatsbürger Rüdiger Kunstinnig-Deinhaus, und dem polnischen Staatsbürger Cezary Czarek bei der zuständigen Polizeipräsidentin in Berlin eine öffentliche Versammlung für den 9. Mai an. Sie zeigen sich etwas verwundert über die zahlreichen Beschränkungen, die Ihnen die Polizeipräsidentin aufbrummt. Insbesondere dürfen Sie keine Transparente mit der Aufschrift "Mhm... Z-itronenlimonade" verwenden. Das könne ja wohl nicht angehen. Darüber wird wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen.

Obdachlos***

Dr. Kurt Kunstinnig kündigt dem Gustavo Gasolina die Wohnung, in der er mit sechs Kindern und seiner Frau, die in anderen Umständen ist, lebt. Wegen der drohenden Obdachlosigkeit bietet Bezirksbürgermeisterin Grün der Familie daraufhin einen 40m² großen Wohncontainer an. Gasolina kommt verzweifelt zu Ihnen und möchte wissen, ob er doch irgendwie in seiner Wohnung bleiben kann.

 

 

 

Peepshow****

Der äußerst geschäftstüchtige Gastronom Friedrich Hein hat eine neue Idee. In den Keller des „St. Ponyhof“ soll eine Peepshow installiert werden. Das Bezirksamt Mitte verweigert die dafür erforderliche Genehmigung. Auch die Gerichte entscheiden nicht im Sinne Heins. In Karlsruhe erhofft er nun Beistand für seinen Unternehmergeist.

 

Rettung vor der Insolvenz

Rettung vor der Insolvenz*****

Der große deutsche Automobilkonzern Hurch, ein traditionsreiches Unternehmen, ist von der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise des Jahres 2008 besonders stark betroffen und steht vor der Pleite. Die Bundesregierung weigert sich ein Darlehen zu gewähren, weshalb der Einstieg eines Prinzen aus Katar scheitert. Hurch verkauft daraufhin seine Betriebsvorsorgekasse an ein Versicherungsunternehmen, was aufgrund eines erst vor kurzem geschaffenen Gesetzes auch ohne die Zustimmung der Arbeitnehmer möglich ist. Die Arbeitnehmerin Adelheid Dörfle sieht sich durch die Weigerung und das Gesetz in ihren Rechten betroffen und klagt vor dem Bundesverfassungsgericht. Aber auch der Eigentümer Innozenz Piätsch sieht den Staat in der Pflicht sein Eigentum zu schützen und klagt vor dem Verwaltungsgericht.

 

Sondergericht*

Aufgrund mehrfachen Freispruchs von vermeintlichen Terrorverdächtigen durch die Strafgerichte,  erlaubt ein neues Gesetz die Einrichtung eines speziellen Gerichtshofs zur Terrorbekämpfung. Gegen dessen Schuldspruch wehrt sich der Verurteilte Mesut Mözil.

 

Strickliesel**

Das Land Berlin führt nur für Mädchen Handarbeiten als verpflichtendes Schulfach ein. Die Schülerin Sarah Zinnen sieht sich gegenüber Jungen ungerecht behandelt und erhebt Verfassungsbeschwerde gegen die zugrundeliegende Rechtsverordnung. Der Schüler Ole Mikaelsen sieht sich dagegen durch den Ausschluss vom Fach Handarbeiten benachteiligt. Nach Erschöpfung des Rechtsweges erhebt deshalb auch er Verfassungsbeschwerde. 

 

 

Südumfahrung Fürstenwalde°

Die neue Hochgeschwindigkeitszugstrecke Paris – Warschau soll südlich der Stadt Fürstenwalde verlaufen. Nachdem sich hiergegen Widerstand angekündigt hat, erlässt der Bundestag ein Gesetz, durch das die Zulässigkeit des Projektes festgestellt und die betreffenden Grundstücke enteignet werden. Sowohl die Stadt Fürstenwalde als auch der betroffene Grundstückseigentümer Knut Dörfle erheben gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde. 

 

 

 

 Schwimmunterricht**

Melek Mözil besucht das Jochen-Löwe-Gymnasium in Berlin-Mitte. Obwohl es ihr dort sehr gut gefällt ist ihr der Schwimmunterricht ein Dorn im Auge. Als Muslima könne sie nicht gemeinsam mit Jungen schwimmen. Der Schullleiter und die Verwaltungsgerichte sehen dies aber anders. Hat die nun von ihr erhobene Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg?

Todesstrafe*

Aufgrund vermehrter terroristischer Anschläge entschließt man sich zur Einführung der Todesstrafe bei gezielter Tötung im Zusammenhang mit einem terroristischen Ziel. Gegen die Verurteilung durch das Kammergericht und den BGH wendet sich der Verurteilte Rüdiger Kunstinnig-Deinhaus und seine Ehefrau Nadja Kunstinnig-Deinhaus.

 

Der überwachte Abgeordnete****

Der Abgeordnete der Partei "BRAUN" Dr. Kurt Kustinnig wurde, sowohl während seiner Zeit als Abgeordneter im Berliner Abgeordnetenhaus, als auch als Bundestagsabgeordneter, vom Bundesverfassungsschutz überwacht. "Das kann doch nicht sein", denkt er sich. Er habe zwar mit der Verfassung nicht viel am Hut, aber der Verfassungsschutz solle ja wohl lieber weiter "Linksradikale" überwachen und nicht anständige, aufrechte Abgeordnete. Deswegen zieht er, nach erfolglos durchlaufenem Verwaltungsrechtsweg, nun vor das Bundesverfassungsgericht.

Vicuñas**

Tierschützer Ole Mikalson hat nach den Jura-Examensklausuren endlich wieder Zeit, seine öffentliche Facebook-Seite "Das Tier sei dem Menschen ein Mensch" zu pflegen. Bei seinen Recherchen stößt er auf einen Bericht über die grauenhaften Haltungsbedingungen für Vicuñas, niedliche kamelartige Tierchen, deren Wolle zu trendigen „chullos“ verarbeitet wird. Ole ist entsetzt über solches Leid in der Welt. Da er nach dem Elend der Klausuren aber auch ein bisschen Spaß haben will, ruft er auf seiner oben genannten Facebook-Seite zu einer "Spontanaktion" auf. Die Freude über die gelungene Aktion währt jedoch nur kurz. Ole wird wegen Verstoßes gegen die Anzeigepflicht aus § 14 VersammlG zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach Erschöpfung des Rechtsweges möchte er Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben.

 

Waterfront Taxi**

Dora Düsentrieb ist Geschäftsführerin der Waterfront Taxi GmbH. Die Gesellschaft möchte mit ihren "Kanzler-Taxis" auf der Spree voll durchstarten. Ihre Rechnung hat sie jedoch ohne die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gemacht. Diese erteilt die notwendige Erlaubnis nicht. Dora Düsentrieb geht dagegen vor. Hat sie Erfolg?

Wellensittich im Glas**

Rollgardina Mikaelson setzt sich bei ihren "Performances" mit Unterdrückung und  Gewalt in NS-Deutschland und den Gefahren des Neofaschismus auseinander. Unterstützt wird sie dabei durch ihren Wellensittich Che I. Diesen sieht das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg als durch die "Performances" nicht artgerecht behandelt an und zieht ihn ein. Dagegen wehrt sich Frau Mikaelson vor dem Bundesverfassungsgericht.

Wem die Stunde schlägt*****

Die neue Kirchturmuhr der Kirchengemeinde St. Johannes soll regelmäßig zur Tag- und Nachtzeit die vollen und halben Stunden schlagen. Kurz nach Inbetriebnahme geht die Anwohnerin Rollgardina Mikaelson gegen diesen "papistischen Missionslärm" vor den Zivilgerichten vor. Das Landgericht spricht ihr auch den geltend gemachten Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB zu. Die Berufung wird vom Kammergericht abgelehnt. Dagegen legt nun die Kirchengemeinde St. Johannes "im Namen Gottes" Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ein.

 

Winzerleid***

Der Bund erließ 1971 das Weingesetz (WeinG). Zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit des deutschen Weinbaus sieht das Gesetz unter anderem einen Deutschen Weinfonds als Anstalt des öffentlichen Rechts vor (§§ 37 bis 47 WeinG). Sebastian Sartorius betreibt neben seiner Rechtsanwaltstätigkeit eine kleine Winzerei. Er sieht aber keine Notwendigkeit für die zusätzlichen Werbemaßnahmen des Weinfonds. Nachdem er sich erfolglos gegen den Leistungsbescheid des Weinfonds gewehrt hat und auch die Fachgerichte letztinstanzlich seiner Anfechtungsklage nicht statt gegeben haben, wendet er sich nun Hilfe suchend an das Bundesverfassungsgericht.

 

R ist Rechtsanwalt und praktiziert ausschließlich Zivilrecht. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin. Lange überlegte er, wie er noch besser Mandaten auf sich aufmerksam machen könne. Nun aber hat er eine – wie er findet – ebenso einfache wie geniale Idee. Er lässt seine Robe, die er stets vor Gericht trägt, im oberen Rückenbereich mit dem Schriftzug „Dr. R“ besticken und darunter mit seiner Webseite (www.dr-r.law). Die Schriftgröße ist so groß, dass man sie noch aus acht Metern Entfernung gut lesen kann.